Landeshauptstadt " Muenchen Kreisverwaltungsreferat aeigaefisff*faelaaeaefiaezfizfizgeiaemma"Z"9s"3'e'a* Hauptabteilung ll Buergerangelegenheiten * Auslaenderangelegenheiten Ruppertstr. 19 80337 Muenchen Telefon: +49 (89)233 96010 Dienstgebaeude: Ruppertstr. 19 E-Mail: brexit.kvr@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum *m' ' 30.1 1.2020 Informationen zum Brexit -- i* 2 .2 71* __ E? e Guten Tag, [X 3;?" C *I; 3 das Vereinigte Koenigreich ist am 31. Januar 2020 mit einem Austrittsabkommen aus der Euro- paeischen Union ausgetreten (sogenannter Brexit). Derzeit gilt noch bis 31. Dezember 2020 ein aebergangszeitraum, in dem fuer Sie weiterhin das Unionsrecht gilt. Ab dem 1. Januar 2021 aen- dert sich jedoch Ihre Rechtsstellung. Wir moechten Ihnen das anschliessende Prozedere so angenehm wie moeglich gestalten. In die- sem Schreiben informieren wir Sie ueber die weiteren Schritte. Aufenthaltsanzeige von britischen Staatsangehoerigen Wenn Sie am 31. Dezember 2020 freizuegigkeitsberechtigt in Deutschland wohnen und danach hier wohnen bleiben, behalten Sie nach dem Austrittsabkommen lhr Aufenthaltsrecht. Als Nachweis ueber Ihr Aufenthaltsrecht benoetigen Sie dann ein sogenanntes Aufenthaltsdoku- ment-GB. Dieses erhalten Sie nur, wenn Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der Auslaenderbehoerdeanzeigen (5 16 Abs. 2 Satz 2 FreizuegG/EU). Unser Formular zur Aufenthaltsanzeige erhalten Sie mit diesem Schreiben. Bitte senden Sie dieses vollstaendig ausgefuellt sowie eigenhaendig unterschrieben bis spaetestens 30. Juni 2021 per E-Mail als PDF-Datei an brexit.kvr@muenchen.de oder per Post an uns zurueck. Bitte le- gen Sie Kopien der Reisepaesse von Ihnen und gegebenenfalls Ihren drittstaatsangehoerigen ____ nerm i0imUiieren Sie bitte wie folgt [Kt ___ffiaefiZ lt; filfik/*J ___hZ; f. 4a. g}. v! 251x53": l s _ Welche zusaetzlichen Unterlagen sind ertoraerucn .7 Sollten Sie zu einer der folgenden Gruppen gehoeren, uebersenden Sie bitte mit der Aufenthalts- anzeige zusaetzlich die jeweils angefuehrten Unterlagen bevorzugt per E-Mail als PDF-Datei oder per Post in Kopie. Sie leben seit fuenf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet undsind: Arbeitnehmer*in Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf Selbstaendig! Freiberuflich Einkommenssteuerbescheide ueber diesen Zeitraum Rentner*in Rentenbescheid Schueler*in Schulzeugnisse Daueraufenthaltsberechtigt Sofern Sie im Besitz einer Daueraufenthaltsbescheinigung sind senden Sie uns bitte eine Kopie zu Sie leben weniger als fuenf Jahre im Bundesgebiet und sind: Arbeitnehmer*in ein aktueller Gehaltsnachweis Selbstaendig! Freiberuflich Gewerbeanmeldung oder Gewinnnachweis nach Steuern Rentner*in Rentenbescheid Student*in Immatrikulationsbescheinigung Schueler*in Zeugnis oder Schulbescheinigung Wie geht es danach weiter? Nach Zusendung Ihrer Aufenthaltsanzeige erhalten Sie eine Eingangsbestaetigung, mit dem Vermerk, dass Ihnen bis zur Ausstellung des Aufenthaltsdokuments-GB die Enzverbstaetigkeit wei- terhin erlaubt ist. Diese koennen Sie sofort lhren Arbeitgebenden vorlegen. Die Aushaendigung des Aufenthaltsdokuments-GB nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch. Zuerst muessen wir Ihre eingegangenen Unterlagen pruefen, dann bekommen Sie und gegebenenfalls Ihre Familienangehoerige (Drittstaat) einen verbindlichen Termin zur persoenlichen Vorsprache. Und erst danach kann das Dokument bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Sie erhalten die- ses per Post nach Hause geschickt. Die Gebuehr fuer das Aufenthaltsdokument-GB betraegt fuer Personen ab 24 Jahren 37 Euro, und fuer Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Familienangehoerige, die bereits eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte haben, erhalten das AufenthaItsdokument-GB kostenlos. Fiktionsbescheinigung fuer dringende Reisen Ab dem 1. Januar 2021 ist eine Vwedereinreise nach Deutschland bis zum Erhalt des Aufent- haltsdokument-GB nur mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung moeglich. Wenn Sie drin- gend und zeitnah verreisen muessen, koennen Sie mit Ihrer Aufenthaltsanzeige zusaetzlich eine Fik- tionsbescheinigung (13 Euro) beantragen. Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Brexit: EL- www.muenchen.deIrathausIStadtvenivaItungIKreisvenMaltungsreferatlAuslaenderwesenlBrexit.html ___mager Sie benoetigen weitere Informationen oder Unterstuetzung? - p L': ae . a Falls Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und einen Einbuergerungsantrag stellen moechten oder Sie eine britische Fahrerlaubnis besitzen, finden Sie dazu ebenfalls Informationen auf unserer Webseite. ' Um Unterstuetzung mit Ihrem AufenthaItsdokument-GB zu erhalten, koennen Sie sich auch an die Organisation fuer Migration (IOM) wenden: - per E-Mail: UKNatienaIsDE@iem.int - per Telefon: +49 (0)30 206066111 (Montag bis Donnerstag, 10-12 und 14-17 Uhr) Mit freundlichen Gruessen Ihre Auslaenderbehoerde